Kinderschutz stärken: Koalitionsfraktionen wollen Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen
Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg setzt sich gemeinsam mit dem Koalitionspartner dafür ein, den Kinderschutz weiter zu stärken und Ärztinnen und Ärzten mehr Rechtssicherheit zu geben. Mit einem Antrag zur Schaffung von Grundlagen für den interkollegialen Ärzteaustausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung soll geprüft werden, wie das Heilberufsgesetz entsprechend angepasst werden kann.
Dazu erklärt die kinderschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Kristy Augustin:
Kinderschutz darf nicht an Rechtsunsicherheiten scheitern. Ärztinnen und Ärzte müssen im Verdachtsfall die Möglichkeit haben, sich rechtssicher auszutauschen, wenn dadurch Kinder besser geschützt werden können.
Hintergrund ist, dass Ärztinnen und Ärzte bislang häufig vor einem rechtlichen Dilemma stehen: Sie sollen Kinder vor Gewalt und Misshandlung schützen, allerdings setzt die ärztliche Schweigepflicht dem Informationsaustausch enge Grenzen. Andere Bundesländer haben hierfür bereits gesetzliche Regelungen geschaffen.
Augustin betont:
Drei von vier Kindern, die durch ihre Erziehungsberechtigten misshandelt werden, sind laut UNICEF zwischen zwei und vier Jahre alt – das heißt sie besuchen keine Schule und oft auch keine Kita, wo ihr Leid auffallen könnte. Es gehört zur Strategie von Tätern bei der Misshandlung und beim Missbrauch von Kindern durch gezieltes häufiges Wechseln des behandelnden Arztes Symptome von Misshandlungen bei den Opfern zu verschleiern. Das darf nicht sein - wir sind es den Kindern schuldig, dort hinzusehen und auch einzugreifen, wenn die elterliche Fürsorge von nicht gegeben ist, Eltern gar zum Täter werden. Ein rechtssicherer interkollegialer Austausch kann helfen, solche Fälle früher zu erkennen und Kinder besser zu schützen.
Die CDU-Fraktion setzt sich dabei für eine ausgewogene Lösung ein, die sowohl den Datenschutz als auch den Schutz von Kindern berücksichtigt.
„Kinderschutz hat für uns höchste Priorität. Es geht nicht um eine pauschale Aufweichung der Schweigepflicht, sondern um klare und verhältnismäßige Regelungen für Fälle, in denen das Wohl von Kindern gefährdet sein könnte. Wir machen den Weg dafür frei, um die Kleinsten in unserem Land noch besser zu schützen. Wir machen den Weg frei, dass Kinderärzte engagierte Kinderschützer sein können. Dafür geben wir Ihnen nun Rechtssicherheit“, so Augustin.
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