Landesregierung verstößt in der Asylpolitik gegen eigene Beschlüsse von Dr. Jan Redmann
Im September 2024 hatte Ministerpräsident Woidke öffentlich angekündigt, dass in Brandenburg für abgelehnte Asylbewerber eine monatliche Meldepflicht eingeführt wird. Wer dagegen verstößt, sollte laut Woidke konsequent die Leistungen gekürzt bekommen. Die Umsetzung dieses Vorhabens wurde anschließend auch im Koalitionsvertrag von SPD und BSW festgehalten. Eine Anfrage bei der Landesregierung zeigt nun, dass die Bilanz dieses Versprechens des Ministerpräsidenten nach über einem Jahr ernüchternd ausfällt. Die Landesregierung hat weder Meldepflichten eingeführt, noch übt sie irgendeine Fachaufsicht aus. Der zuständige Innenminister kann in keinem einzigen Fall sagen, ob es irgendwo in Brandenburg eine Meldepflicht gibt, ob es zu Verstößen gekommen ist oder ob Leistungen gekürzt wurden.
„Die Landesregierung bricht ihre eigenen Zusagen. Und wenn sie dabei erwischt wird, versucht sie sich hinter Zuständigkeitsfragen zu verstecken“, sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Jan Redmann. „Es gibt weder einheitliche Meldepflichten noch belastbare Zahlen. Die Asylpolitik dieser Landesregierung lässt jede Konsequenz vermissen. Statt Reden zu halten, ist es an der Zeit zu handeln.“
Redmann forderte den Ministerpräsidenten auf, seine Versprechen endlich umzusetzen. „Die monatliche Meldepflicht muss landesweit konsequent eingeführt werden. Bei Zuwiderhandlung müssen Leistungskürzungen automatisch greifen. Mit einem monatlichen Monitoring muss die Öffentlichkeit transparent über die Einhaltung der Maßnahmen informiert werden. Woidke hat das den Brandenburgern versprochen. Es stellt sich die Frage, was Woidkes Wort noch wert ist.“
Forderung der CDU:
Landesweite Umsetzung jetzt: Verbindliche Einführung der monatlichen Meldepflicht in allen Landkreisen und kreisfreien Städten – einheitlich, überprüfbar, dokumentiert.
Automatische Leistungskürzungen bei Verstoß: Bei Nichterscheinen oder Untertauchen sind Anspruchseinschränkungen nach AsylbLG konsequent und automatisiert anzuwenden.
Berichtspflicht & Monitoring: Monatliche Meldung von Kennzahlen (Betroffene, Erfüller/Nichterfüller, verhängte Kürzungen, Fahndungsausschreibungen, Ermittlungserfolge). Das Land richtet ein zentrales Dashboard ein – beginnend bei den landeseigenen Einrichtungen als gutes Beispiel.
Klare Weisungen & Unterstützung: Einheitliche Verwaltungspraxis durch landeseinheitliche Hinweise, IT-Unterstützung und Ressourcen für Kommunen.
Hintergrund:
Dietmar Woidke hatte nach der Landrätekonferenz am 06.09.2024 folgende presseöffentliche Erklärung abgegeben: „Geltendes Recht muss umgesetzt werden. Dazu gehören die Meldeverpflichtung, die Einleitung von Fahndungen und das Aussetzen von Geldleistungen.“
„Zur Sicherstellung einer ineinandergreifenden und einheitlichen Verwaltungspraxis, wird für Personen mit abgelehnten Asylverfahren eine mindestens monatliche Meldepflicht durch persönliches Erscheinen in der Leistungsbehörde sichergestellt. Dies gilt auch und insbesondere für so genannte Dublin-Fälle. Leistungseinschränkungen werden konsequent angewendet. Vollziehbar Ausreisepflichtige, die untertauchen, werden sofort zur Aufenthaltsermittlung bzw. zur Fahndung ausgeschrieben. Zudem verlieren sie ihren Anspruch auf Geldleistungen.“
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