Michael Stübgen will neues Gesetz gegen Gewalt an Kindern auf den Weg bringen
Unser Landesvorsitzender und Innenminister Michael Stübgen plant ein neues Gesetz, um die Bekämpfung von Kindesmissbrauch in Brandenburg zu verstärken. Mit Hilfe von neuen Regelungen und Änderungen am Polizeigesetz soll dabei die Strafverfolgung solcher Fälle erleichtert werden.
Dabei geht es um eine effektivere Abwehr von Gefahren für Kinder auch in der digitalen Welt und die Früherkennung von gefährlichen Personen. Konkret soll es ein erweitertes Kontakt- und Näherungsverbot zum Kinderschutz geben, die Voraussetzungen für Telekommunikationsüberwachung abgesenkt sowie die Wohnraumüberwachung zum Verhindern schwerer Straftaten gegen Kinder erweitert werden.
Der starke Anstieg von sexueller Gewalt an Kindern in den letzten Jahren – die Zahl der Straftaten in diesem Feld stieg in den letzten zehn Jahren um elf Prozent – und die vermutete hohe Dunkelziffer der Fälle machen ein Handeln hier aus unserer Sicht dringend notwendig. Gerade auch die erschreckenden Fälle, die in jüngster Zeit in Nordrhein-Westfalen bekannt wurden und bei denen es Verbindungen bis nach Brandenburg gibt, zeigt das deutlich.
Begrüßt werden die Pläne von der Gewerkschaft der Polizei, so hält die Vorsitzende Anita Kirsten es für wichtig, „Gesetze an den Stand der Technik anzupassen, damit nicht unter dem Deckmantel des Datenschutzes rechtsfreie Räume entstehen, in denen von Kindesmissbrauch bis Terrorismus schwerste Straftaten begangen werden“.
Zusätzlich zu den sicherheitspolitischen Maßnahmen möchte Michael Stübgen auch Änderungen der Schul- und Kitagesetze erreichen. Etwa sollen Schulen und Kitas verpflichtet sein, im konkreten Verdachtsfall die Polizei zu informieren. Bei Vorfällen an Kitas soll dann zusätzlich auch das Jugendamt in Kenntnis gesetzt werden. Außerdem soll die Personalüberprüfung in Kindertagesstätten verbessert werden, so könnten sich Kitas zukünftig zur Zuverlässigkeitsprüfung von neuen Mitarbeitern auch an die Polizei wenden.
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