Laut Gutachten ist Weiterbetrieb von Tegel auf Zeit möglich Ingo Senftleben: Wir dürfen einen Kollaps des Luftverkehrs nicht riskieren
Laut eines Gutachtens des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags Brandenburgs, ist eine befristete Offenhaltung des Flughafens Tegel auch nach Inbetriebnahme des BER möglich. Die CDU-Fraktion hatte das Gutachten in Auftrag gegeben und fordert nun von der Landesregierung die notwendigen Schritte einzuleiten.
Laut Ingo Senftleben, dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, gehe es darum einen reibungslosen Flugverkehr abzusichern, bis am BER ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stünden. „Gebaut wurde der BER für 22 Millionen Passagiere, doch schon heute haben wir 34 Millionen Passagiere. Deshalb plant die Flughafengesellschaft hektisch provisorische Erweiterungen in Industriebauweise und die Offenhaltung von Schönefeld Alt. Doch selbst diese Maßnahmen können mit der Passagierentwicklung kaum mithalten: Das Projekt ist auf Kante genäht. Unklar ist auch, ob die Verkehrsanbindung an den neuen Flughafen chronisch überlastet sein wird. Ist Tegel einmal geschlossen, bedroht jede Verzögerung beim Ausbau des BER die Stabilität des Luftverkehrs am Standort Berlin-Brandenburg. Das volkswirtschaftliche Risiko ist immens. Deshalb müssen wir alles unternehmen, um einen Kollaps des Luftverkehrs nach der Eröffnung des BER zu verhindern.“
Senftleben kündigte entsprechende parlamentarische Initiativen an. Das Zeitfenster sei nicht groß, so der CDU-Fraktionsvorsitzende, sobald der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion beschlossen sei, gebe es keinen Spielraum mehr. „Tegel kann länger offengehalten werden, als uns die Landesregierung bisher weismachen wollte. Die notwendigen Schritte dafür müssen aber schnell eingeleitet werden. Wir sind uns mit der Berliner CDU einig, in unseren Ländern die Initiative zu starten, den Landesentwicklungsplan so zu ändern, dass eine befristete Offenhaltung Tegels möglich wird. Es ist eine Frage der Vernunft, diese Option als Absicherung zu behalten. Wir wollen, dass der BER ein wirtschaftlicher Erfolg werden kann. Dafür müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen und dürfen nicht nach dem Prinzip Hoffnung arbeiten.“
Hintergrund: Das Gutachten zeigt auf, dass durch eine Anpassung des Landesentwicklungsplans ein befristeter Parallelbetrieb Tegels nach Eröffnung des BER möglich ist. Der Landesentwicklungsplan wird gerade von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg erarbeitet und soll 2019 in Kraft treten.
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